Straßenerneuerung zwischen Bredereiche und Fürstenberg beginnt 2025

In der Kreistagssitzung am 8. Mai 2024 erklärte der Landrat, dass der Ausbau der K 6520 zwischen Bredereiche und Fürstenberg 2025 beginnt und 2026 abgeschlossen sein soll. Das ist eine gute Nachricht. Wer diese Straße kennt, weiß, dass der Zustand katastrophal und die Erneuerung längst überfällig ist.

Die Ankündigung des Landrats kam dennoch etwas überraschend. Im vergangenen Jahr hatte der Landkreis erklärt, der 3. und letzte Bauabschnitt verzögere sich wegen ungeklärter Grundstücksfragen.

Nun müsste man eigentlich davon ausgehen, dass bei Straßen, die das Land an einen Landkreis überträgt, offene Grundstücksfragen vorher geklärt werden. Dem war aber nicht so. Eine Anfrage der Fraktion Die Linke im Kreistag Oberhavel brachte im März 2024 zutage, dass es bei 128 Flurstücken am Bauabschnitt zwischen Bredereiche und Fürstenberg offene Grundstücksfragen gibt. Dabei seien unterschiedliche Herausforderungen aufgetaucht, die noch durch den Landesbetrieb für Straßenwesen zu klären seien: so gäbe es bspw. Bereiche, bei denen die Straße auf fremden Grundstücken verläuft. Zudem besteht teilweise die Notwendigkeit des Grunderwerbs welcher sich erst durch eine noch vorzunehmende Vermessung ergibt und weitere Maßnahmen erforderlich macht.

Diese Antwort der Kreisverwaltung nahmen die linken Landtagsabgeordneten Andreas Büttner und Andrea Johlige zum Anlass, beim Land nachzufragen, bis wann die offenen Grundstücksfragen geklärt seien, damit der Bau zügig vorangetrieben werden kann. Aus der Antwort geht hervor, dass sowohl dem Landkreis als auch dem Land die offenen Grundstücksfragen bei der Übertragung bekannt waren. Eigentlich sollten diese bis Ende 2023 geklärt werden. Das gestaltet sich aber anscheinend schwierig, da teilweise noch Grundstückseigentümer und Erben ermittelt werden müssen, weil einige betroffene Flurstücke seit 1922 nicht vermessen wurden. Das dürfte alles sehr lange dauern.

Umso besser, dass das Land jedoch auch mitgeteilt hat, dass der rückständige Grunderwerb dem Baubeginn nicht entgegensteht. Dieser Erkenntnis hat sich nun wohl auch zum Landkreis herumgesprochen. Gut so! Wir freuen uns, dass unsere Anfragen an den Kreis und das Land zu diesem Erkenntnisprozess beigetragen haben und die Realisierung der Straßenerneuerung damit im kommenden Jahr beginnen kann.

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