Es war schon ein besonderes Schauspiel, das gestern den zahlreichen Gästen der Stadtverordnetenversammlung (SVV) zum Thema Solar geboten wurde. Es lagen ein Antrag der Fraktion der CDU und Antrag der Fraktion Die Linke/EB Kuhlmann vor. Und damit mir nicht vorgeworfen wird, ich würde unsachlich berichten, zitiere ich hier den Antrag der CDU vollständig:
„Die Stadtverordnetenversammlung Fürstenberg/Havel beschließt als Willensbekundung, sich gegen die weitere Errichtung von PV-Anlagen im gesamten Stadtgebiet auf unversiegelten Flächen auszusprechen. Dies erfolgt in Kenntnis der Rahmenbedingungen für die Zustimmung zu Bebauungsplänen für Photovoltaik-Freiflächenanlagen in großräumigen Landschaftsschutzgebieten des Landes Brandenburg (veröffentlicht durch das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz mit Stand vom 15.07.2024) und gilt selbstbindend darüber hinaus.
Des Weiteren beschließt die Stadtverordnetenversammlung Fürstenberg/Havel, der Aufstellung von Windkraftanlagen im gesamten Stadtgebiet entgegenzustehen.“
Den letzten Satz hat die CDU in der Debatte selbst gestrichen, da es bereits einen solchen Beschluss der Stadtverordneten gibt. Der wäre allerdings unstrittig gewesen. Der Rest des Antrags war es nicht.
Schon zu Beginn der Sitzung meldeten sich mehrere Bürgerinnen und Bürger zu diesem Antrag in der Einwohnerfragestunde zu Wort und wiesen auf die fatalen Folgen eines solchen Beschlusses für die Stadt hin. Und auch im Tagesordnungspunkt selbst ging es hoch her. Aber jegliche Versuche von Bürgerinnen und Bürgern, Stadtverordneten und dem Bürgermeister, die Antragsteller von diesem Beschluss abzuhalten oder den Antrag wenigstens nochmal in den Ausschüssen zu beraten, waren umsonst: Im Gegenteil, man war sich seiner Mehrheit zusammen mit der AfD sicher, was die CDU auch mehrfach betonte, und sie wollte den populistischen und leider kurzsichtigen „Erfolg“, die Stadt vor Solaranlagen gerettet zu haben. Und so stimmten dann die CDU- und die AfD-Abgeordneten in trauter Einigkeit diesem Antrag zu, alle anderen stimmten dagegen.
So viel vorab zum Ergebnis. Um das Agieren der CDU nachvollziehen zu können, braucht es in diesem Fall auch ein bisschen Vorgeschichte: Immer wieder wenden sich Investoren an die Stadt, um Freiflächen-Solaranlagen zu errichten. Diese stellen sich und ihr Vorhaben dann den Stadtverordneten vor und man berät, ob dieses Vorhaben die Zustimmung der Stadtverordneten erhält. Das ist mitunter mühselig und vor allem schafft es Unruhe bei den Anwohnern im Umfeld potentieller Anlagen. Deshalb gab es den Wunsch in der SVV, ein Verfahren zu finden, wo bereits im Vorfeld der Stadtverwaltung Kriterien an die Hand gegeben werden, die den Investoren signalisieren, ob ihr Vorhaben überhaupt eine Zustimmung erlagen kann.
Daraufhin hat sich die CDU an alle Fraktionen gewandt mit einem Vorschlag. Dieser war sehr umfangreich, berücksichtigte aber wichtige fachliche und rechtliche Rahmenbedingungen nicht. Da die Fraktion Die Linke/EB Kuhlmann es aber sinnvoll fand, hier fraktionsübergreifend zum Wohl der Stadt eine Lösung zu finden, hat sie den Vorschlag der CDU überarbeitet und den demokratischen Fraktionen zur weiteren Diskussion gesandt. Das aber wollte dann die CDU nicht mehr und teilte den anderen Fraktionen mit, dass sie nur noch einen Grundsatzbeschluss anstrebe. Eben jenen Antrag, der gestern Abend zur Abstimmung kam. Das ursprüngliche Ziel, fraktionsübergreifend zu einem Verfahren zum Umgang zu kommen, hat sie dabei über Bord geworfen und nun gemeinsam mit der AfD eigentlich nur eines erreicht: Chaos und Verunsicherung auf allen Seiten.
Denn so klar, wie der Beschluss erst einmal aussieht, ist er nicht. Im Gegenteil. Der erste Teil des Antrages sagt, dass die Stadtverordnetenversammlung sich gegen weitere PV-Anlagen im gesamten Stadtgebiet auf unversiegelten Flächen ausspricht. Da geht es also nicht nur um große Freiflächenanlagen sondern um jegliche PV-Anlagen. Also auch um die, bei denen jemand auf seinem Privatgrundstück ein paar Module aufstellen will. Da hat die Stadtverordnetenversammlung zwar gar nichts zu entscheiden, aber nun hat sie sich dagegen ausgesprochen. Das wird für Verunsicherung sorgen.
Genau dieser Satz gefährdet aber auch ein Vorhaben der Stadt selbst. Sie plant im künftigen Gewerbegebiet Lychen 2 auf Teilen des Geländes eine Freiflächen-Solaranlage, aus deren Einnahmen die Erschließung des Gewerbegebiets in den kommenden Jahren Stück für Stück finanziert werden soll. Auf diesem Gebiet stehen zwar einige alte Gebäude, die Solarmodule würden aber zumindest zum Teil auf unversiegeltem Gelände stehen. Der Bürgermeister machte in der Sitzung klar, dass dieses Vorhaben, in das schon sehr viel Kraft, Zeit und Geld geflossen ist und das kurz vor der Ausschreibung steht, mit einem solchen Beschluss erledigt wäre. Damit steht nun die Zukunft des Gewerbegebiets in den Sternen, es besteht die große Gefahr, dass dieses Gelände an das Land zurück gegeben werden muss, weil es nicht entwickelt wird.
Die Antragsteller betonten in der Diskussion immer wieder, es sei zwar ein Grundsatzbeschluss, der sei auch selbstbindend für die Stadt (was ja auch im zweiten Teil des Antrages steht), er verhindere aber nicht, dass Vorhaben für Solaranlagen dennoch realisiert werden. Und da wird es nun wirklich populistisch. Warum beantragt man denn dann so etwas, wenn man als nächstes behauptet, es habe gar keine Auswirkungen? Und wenn es denn wirklich so wäre, müssten wir jetzt gar nicht darüber streiten. Die Stadtverwaltung betonte aber in der Sitzung, dass dem eben nicht so ist. Da sie an Beschlüsse der SVV gebunden ist, muss sie ihrerseits bereits potentiellen Investoren signalisieren, dass ihr Vorhaben nicht gewollt ist. Und da hilft auch nicht, dass die CDU in der Diskussion ihren eigenen Antrag uminterpretiert: Am Ende gilt der Beschlusstext. Insofern wird dieser Beschluss genau die Bindungskraft gewinnen, die die Antragsteller geleugnet haben. Mit allen Konsequenzen: Damit werden einzelne Vorhaben gar nicht mehr bis zu den Stadtverordneten gelangen und können nicht im Einzelnen wie bisher geprüft werden.
Gleichzeitig ist diese Interpretationsfähigkeit des Antrages aber auch ein juristisches Problem. Beschlüsse der SVV müssen eindeutig sein und sich im Rahmen der Gesetze bewegen. Der Bürgermeister hat in der Sitzung deutlich gemacht, dass eine Prüfung, ob dieser Beschlusstext mit der geltenden Gesetzeslage vereinbar ist, aufgrund der Kürze der Zeit nicht stattfinden konnte. Auch deshalb wäre eine Beratung in den Ausschüssen sinnvoll gewesen. Ich gehe davon aus, dass eine solche Prüfung jetzt im Nachhinein stattfinden wird – mit ungewissem Ausgang.
Nun ist das Thema Solar-Freiflächenanlagen sehr emotional besetzt und Bürgerinnen und Bürger haben zu Recht wenig Interesse daran, dass ihnen eine solche Anlage vor das Dorf gesetzt wird. Das will auch niemand und wenn es solche Vorhaben gab, sind diese in der SVV gestoppt worden. Es kann aber auch Vorhaben geben, die sinnvoll sind, die eher kleinere Flächen betreffen, kaum Sichtbeeinträchtigung durch kluge Nutzung von Geländeverhältnissen und Sichtschutz vorsehen, vielleicht sogar Modelle für preiswerten Anwohnerstrom bieten und für lokale Landwirtschafts- oder Tourismusunternehmen ein weiteres Standbein zum Überleben des Betriebs sichern. Auch solche Vorhaben werden jetzt die Stadtverordneten nicht mehr zur Prüfung erreichen – weil die Verwaltung den Vorhabenträgern sofort signalisiert, dass es nicht gewünscht ist in der Stadt. Der Beschluss behindert also die lokale Wirtschaft, aber nicht nur das.
Die finanzielle Situation der Stadt ist extrem angespannt. Aktuell ist unklar, ob der Haushalt der Stadt von der Kommunalaufsicht genehmigt wird, da hohe Kredite für den Bau der Schulmensa der Drei-Seen-Grundschule und der Horterweiterung in Bredereiche aufgenommen werden müssen. Weitere große Investitionen sind erst einmal nicht möglich. Da ist es schon fahrlässig, durch einen solchen Beschluss, grundsätzlich und für lange Zeit auf weitere Einnahmequellen der Stadt zu verzichten. Selbst eine kleinere Freiflächenanlage kann 100.000 Euro in den Haushalt der Stadt spülen – jedes Jahr! Der Beschluss behindert also auch die finanzielle Konsolidierung der Stadt.
Und dann ist da noch ein Problem: Der Klimaschutz. Man kann dazu stehen wir man will. Politisch sind auf Bundesebene die Weichen gestellt, weg von fossilen Energien hin zu erneuerbaren Energien. Da kann man sich als Kommune natürlich raushalten. Das wird aber perspektivisch nicht möglich sein. Eine Kommune ist also gut beraten, sich dazu Gedanken zu machen. Nun ist erst vor Kurzem die Zusammenarbeit der Stadt mit einer regionalen Energiegenossenschaft, die sich um die Entwicklung von Solar auf kommunalen Dächern kümmern wollte, von eben jenen Fraktionen CDU und AFD abgelehnt worden. Die Stadtverwaltung wird sich darum aus Personalmangel nicht selbst kümmern können. Mit dem gestern gefassten Beschluss haben wir also nicht mehr nur auf kommunalen Dächern Stillstand, sondern nun auch auf unversiegelten Flächen. Es steht also noch viel mehr die Frage, wie die Stadt auf die Herausforderungen der Energiewende reagieren und damit für die Zukunft gerüstet sein will. Klar ist: CDU und AfD haben darauf keine Antwort außer, wir wollen eigentlich gar nichts.
Doch was wäre die Alternative gewesen? Es gab auch noch den Beschlussvorschlag der Fraktion Die Linke/EB Kuhlmann. Dieser sah vor, jedes Vorhaben für eine gewerbliche Freiflächen-PV-Anlage durch die Stadtverwaltung zuerst auf deren Genehmigungsfähigkeit prüfen zu lassen. Da sind die Rahmenbedingungen des Landes sehr klar: nur sehr wenige Flächen im Stadtgebiet sind überhaupt genehmigungsfähig, da die Stadt fast vollständig in einem großflächigen Landschaftsschutzgebiet liegt und hier bereits seitens des Landes sehr hohe Anforderungen gestellt werden. Darunter sind Beschränkungen der Größe, Abstand zu Siedlungen und besonders naturschutzrechtlich geschützten Flächen usw. Gleichzeitig sind durch die Lage der Stadt im Landschaftsschutzgebiet die Planungserfordernisse sehr hoch und das Fehlen eines Flächennutzungsplans stellt eine zusätzliche Hürde dar. Es gibt also schon durch die Vorgaben des Landes kaum Flächen im Stadtgebiet, auf denen eine PV-Freiflächenanlage überhaupt möglich wäre.
Diese Prüfung der Genehmigungsfähigkeit sollte zuerst erfolgen. Ebenso eine weitergehende Prüfung nach festgelegten Kriterien. Erst wenn diese Prüfungen positiv verlaufen sind, sollte das Vorhaben den Stadtverordneten vorgelegt werden, zusammen mit einer Matrix zur Bewertung des Vorhabens mit Kriterien wie Abstand zur Siedlung, Einwohnerbeteiligung, wirtschaftlichen und finanziellen Auswirkungen für die Stadt usw.
Dieses Vorgehen hätte den Vorteil gehabt, dass in der SVV künftig nur noch Vorhaben beraten werden, die eine Vorab-Prüfunge durchlaufen und grundsätzlich geeignet scheinen. Damit hätten sinnvolle Vorhaben für PV-Anlagen eine Chance gehabt und es hätte klare Kriterien gegeben, mit denen Investoren und Stadtverwaltung gut hätten arbeiten können. Die SVV hätte in jedem Einzelfall entscheiden können und eine Anwohnerbeteiligung wäre sichergestellt gewesen.
Dieser Vorschlag wurde abgelehnt – es wird Sie nicht überraschen – von CDU und AfD.