Keine grundsätzliche Verständigung zu Anforderungen an Bebauungspläne

Wenn Bebauungspläne die Stadtverordnetenversammlung erreichen, ist dem in der Regel schon ein langer Dialog zwischen Stadtverwaltung und Investor vorausgegangen. Wenn dann die Stadtverordneten mit Wünschen an den Vorhabenträger, bspw. nach Mitfinanzierung sozialer Infrastruktur oder verkehrlichen Belangen um die Ecke kommen, sorgt das für Verzögerungen im Verfahren oder auch für langwierige Debatten, an denen niemand ein Interesse haben kann.

Deshalb haben wir im Sommer einen Antrag in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht, der zum Ziel hatte, dass sich die Stadtverordneten grundsätzlich verständigen, welche Punkte durch die Stadtverwaltung gegenüber den Vorhabenträgern bei künftigen Bebauungsplanverfahren von Anfang an kommuniziert werden sollen. Darunter war bspw., dass die verkehrlichen Auswirkungen und damit verbundene Belastungen für die Fürstenbergerinnen und Fürstenberger geprüft und die Vorhabenträger an notwendigen Maßnahmen zur Entlastung zu beteiligen sind. Auch eine Prüfung der Bauvorhaben auf die soziale Infrastruktur und die Beteiligung des Vorhabenträgers an der Stadt daraus entstehenden Kosten bspw. für die Schaffung zusätzlicher Kita- und Schulplätze haben wir vorgeschlagen. Bestandteil unseres Antrages war auch, dass bei der Schaffung von Wohnraum darauf hingewirkt werden soll, dass auch Wohnungen für spezielle Zielgruppen wie Familien, ältere  Menschen oder junge Erwachsene bzw. Wohnungen im bezahlbaren Segment geschaffen werden. Und wir wollten, dass darauf hingewirkt wird, dass in neu entstehenden Wohngebieten auf klimafreundliche Heiztechnik und ausreichend Ladeinfrastruktur für E-Autos geachtet werden soll.

Allen ist klar, dass nicht bei jedem Bauvorhaben alle diese Punkte Berücksichtigung finden können. Der Verwaltung jedoch eine Verhandlungsrichtung mitzugeben, ist für alle Seiten von Interesse. Dachten wir zumindest.

Nach emotionaler Debatte verständigten sich die Abgeordneten zuerst auf eine rechtliche Prüfung, weil rechtliche Bedenken zu einzelnen Punkten geäußert wurden. Der von der Stadt daraufhin beauftragte Rechtsanwalt hat grundsätzlich festgestellt, dass solche Vorgaben durchaus üblich in Bebauungsplanverfahren anderer Städte und Gemeinden und die Investoren darauf eingestellt sind, dass solche Forderungen an sie herangetragen werden und es deshalb keine grundsätzlichen rechtlichen Bedenken für solch ein Vorgehen gibt. Einige kleinere rechtliche Hinweise hatte er jedoch, die wir in unseren Antrag eingearbeitet haben. Damit war klar: Die Stadtverordneten müssen nur über den Inhalt des Antrages entscheiden, rechtliche Bedenken waren ausgeräumt.

Die Abgeordneten von CDU, AfD sowie Teile von Vielfalt und AFO haben den Antrag dennoch abgelehnt. Die Argumente waren teils hanebüchen und wir hatten in der Debatte streckenweise den Eindruck, dass einige Abgeordnete den Antrag nicht gelesen oder nicht verstanden haben. Weder würde die Bautätigkeit in Fürstenberg zum Erliegen kommen, wenn die Stadt völlig berechtigte Anliegen gegenüber potentiellen Investoren formuliert, noch würde dies Bauvorhaben unsinnig verteuern. Im Gegenteil, es ist fair gegenüber den Vorhabenträgern von Anfang an zu formulieren, welche Erwartungen die Stadt hat und es ist verantwortungsvoll gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern, darauf hinzuwirken, dass Wohnraum entsteht, der gebraucht wird und die Stadt die Folgekosten von neuen Baugebieten nicht allein stemmen muss. Für uns bleibt unverständlich, dass es seitens der ablehnenden Fraktionen auch keinerlei Interesse an einer Diskussion der einzelnen Punkte gab. Wir bleiben dran und werden diese sinnvollen Forderungen auch weiterhin bei künftigen Bebauungsplanverfahren einbringen, auch wenn uns eine grundsätzliche Klärung sehr viel lieber gewesen

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